Betreuung statt unklarer Zuständigkeiten
Für Eigentümer und Verwaltungen ist wichtig, wer welche Aufgaben übernimmt. Wir besprechen den gewünschten Betreuungsumfang, Zuständigkeiten und den Kontaktweg. Die Vereinbarung bildet die Grundlage unserer Einsätze.
Objektbezogener Leistungsumfang
Reinigung und Betreuung werden auf Ihre Liegenschaft abgestimmt. Beschreiben Sie, welche regelmässigen Aufgaben Sie abgeben möchten. Zusätzliche Arbeiten werden vorab auf Machbarkeit und Aufwand geprüft und ausdrücklich vereinbart.
Reinigung mit Hauswartung verbinden
Die Pflege von Treppenhäusern, Eingangsbereichen und Gemeinschaftsflächen lässt sich mit einer vereinbarten Betreuung kombinieren. Ein gemeinsamer Plan macht transparent, wann welche Aufgaben ausgeführt werden.
Klare Grenzen und individuelle Offerte
Hauswartung ersetzt keine Facharbeiten, die eine besondere Zulassung oder Qualifikation benötigen. Technische Reparaturen oder spezielle Dienstleistungen werden deshalb gesondert geklärt. Wir erstellen die Offerte für den tatsächlich vereinbarten Umfang.
Häufige Fragen
Was ist in Ihrer Hauswartung enthalten?
Der Inhalt richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Senden Sie uns Ihre Aufgabenliste, damit wir Umfang und Machbarkeit besprechen können.
Ist die Treppenhausreinigung kombinierbar?
Ja, die vereinbarte Liegenschaftsreinigung kann Teil einer gemeinsamen Betreuung sein.
Bieten Sie einen technischen Notdienst an?
Ein technischer Notdienst wird hier nicht zugesagt. Besondere technische Aufgaben oder Bereitschaftszeiten müssen separat geklärt werden.